BUND Hamburg klagt gegen Flughafenausbau

Der BUND Hamburg hat heute Klage gegen ein Ausbauvorhaben des Hamburger Flughafens beim Oberverwaltungsgericht Hamburg eingereicht. Der Airport nimmt derzeit eine erhebliche Kapazitätserweiterung für bis zu zehn Mio. zusätzliche Passagiere pro Jahr vor. Wie bereits in der Vergangenheit soll das Vorhaben über einfache Plangenehmigungen ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und anerkannter Umweltverbände umgesetzt werden. Damit liegt ein massiver Verfahrensfehler vor. Der BUND Hamburg klagt nun gegen eine aktuelle Genehmigung für das Ausbauvorhaben und wird dabei von der Kanzlei Mohr Rechtsanwälte vertreten.

„Über verschiedene Genehmigungen soll unterhalb des Radars der Öffentlichkeit eine massive Kapazitätserweiterung am Flughafen durchgesetzt werden. Noch heute behaupten die Verantwortlichen, dass es sich lediglich um eine Komfortverbesserung für Passagiere handelt. Mit diesen Nebelkerzen muss jetzt Schluss sein. Unsere Klage soll ein transparentes Verfahren durchsetzen, bei dem die Auswirkungen der Kapazitätserweiterung auf die Umwelt umfassend geprüft werden können“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Der BUND Hamburg geht nach derzeitiger Kenntnislage davon aus, dass der Flughafen insgesamt Kapazitäten für weitere acht bis zehn Millionen Passagiere pro Jahr schaffen will. Erst vor kurzem hatte auch der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Fluggesellschaften (BDF), Ralf Teckentrup, die Ausbauvorhaben deutlich kritisiert und damit die Zahlen des BUND bestätigt. Mit diesem Ausbauprogramm wäre eine erhebliche Ausweitung der derzeit ca. 160.000 Starts- und Landungen pro Jahr und damit eine weiter zunehmende Lärmbelastung am innerstädtischen Flughafen Hamburg verbunden.

„Wir erwarten von den Verantwortlichen in der Wirtschaftsbehörde, im Bezirksamt Hamburg-Nord und bei der Flughafen Hamburg GmbH endlich ein Umdenken. Die Umweltprobleme des Fliegens, die innerstädtische Lage des Flughafens und die Rechtslage machen ein Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zwingend erforderlich. Es ist einmal mehr blamabel für Hamburg, dass dies erst eingeklagt werden muss“, stellt Manfred Braasch fest.

Für Rückfragen: Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. (040) 600 387 12