Gutachten weisen grobe Mängel bei der Klammerung aus. Trotzdem soll der Eigentümer die Wartungskosten zahlen.
Online-Artikel main-spitze.de
Gutachten weisen grobe Mängel bei der Klammerung aus. Trotzdem soll der Eigentümer die Wartungskosten zahlen.
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