Fluglärm-Studie Zürich

Eine neue Studie am Flughafen Zürich zeigt, dass Fluglärm nicht nur lang­fristig krank macht, sondern insbe­sondere Flug­lärm­ereig­nisse in der Nacht auch direkt zum Tod führen können.
Untersucht wurden knapp 25.000 Herz-Kreis­lauf-bedingte Todes­fälle im Umkreis des Flug­hafens in den Jahren 2000-2015. Die Forscher­*innen fanden einen sgnifi­kanten Zusammen­hang zwischen einem Lärm­ereignis im Zeit­raum von 2 Stunden vor dem Tod mit allen Sterbe­fällen aufgrund von kardio-vasku­lären Krank­heiten. Frauen waren stärker betroffen als Männer, ebenso Menschen in sonst ruhigen Gegenden und/oder in schlecht schall­gedämmten Häusern.
Natürlich sind normaler­weise keine gesunden, jungen Menschen unter diesn Todes­fällen. Das Durch­schnitts­alter der Betrof­fenen liegt für Frauen über 80, bei Männern um 75 Jahre, Vor­erkran­kungen sind die Regel. Ob diese Vor­erkran­kungen auch durch Fluglärm bewirkt wurden, konnte in dieser Studie nicht ermittelt werden, wäre aber durchaus plausibel. Auf jeden Fall wurde den Betrof­fenen Lebens­zeit gestohlen, es waren Flug­lärm­ereig­nisse, die ihren Tod bewirkt haben.

Die Studie konnte auf den umfang­reichen Daten­pool zurück­greifen, der in der Schweiz mit dem Projekt SiRENE zur Unter­suchung der Folgen von Verkehrs­lärm bereit­gestellt wurde. Die Autoren verwenden auch viel Mühe darauf, ihre Ergeb­nisse statis­tisch abzu­sichern, so dass es schwierig werden dürfte, begründete Zweifel an den Ergeb­nissen vorzu­bringen.
Damit liegt ein weiterer Baustein vor, um die nega­tiven gesund­heit­lichen Wirkungen von Flug­lärm, insbe­sondere während der Nacht­zeit, zu beschreiben. Im Kern sind diese Wirkungen natür­lich schon seit Jahren bekannt, aber durch zahl­reiche neue Ergeb­nisse der letzten Jahrwerden die Aussagen immer wieder gesichert und präzi­siert. So hat die Welt­gesund­heits­orga­nisa­tion WHO 2018 neue Leit­linien für die tole­rierbare Lärm­belas­tung der Bevöl­kerung vorgelegt, die deut­lich niedri­gere Grenz­werte fordern, als derzeit gültig sind. Eine aktuelle Review-Studie ergänzt diese Leit­linien noch um neuere Ergeb­nisse, speziell für den Nacht­lärm.

 

Die Autoren der Züricher Studie lassen offen, welche Schluss­folge­rungen aus ihren Ergeb­nissen gezogen werden sollten. Sie betonen ledig­lich, dass dadurch die Not­wendig­keit eines Nacht­flug­verbotes, das in Zürich derzeit von 23:30 bis 6:00 Uhr gilt, bestätigt wird. Die Bürger­initia­tiven im Rhein-Main-Gebiet mit dem wesent­lich grösseren und lauteren Frank­furter Flug­hafen können sich natür­lich ebenso in ihrer Forde­rung nach einem Flug­verbot in der gesamten gesetz­lichen Nacht, von 22:00 bis 6:00 Uhr, bestätigt fühlen. Eine "Kern­nacht" von 0:00 bis 5:00 Uhr reicht in keinem Fall aus, um Ereig­nissen, wie sie in der Züricher Studie dokumen­tiert wurden, vorzu­beugen.
Die Realität ist leider eine andere. Zwar sind derzeit die Ver­spätungs­landungen nach 23:00 Uhr, die vor zwei Jahren noch in großem Ausmaß statt­fanden und recht­lich kaum zu bekämpfen sind, wegen des Pan­demie-beding­ten Rück­gangs der Flug­bewe­gungen kein grosses Thema. Aber die Luft­verkehrs­wirt­schaft lässt es sich trotz dieses Rück­gangs nicht nehmen, die Region ab 5:00 Uhr morgens mit Lärm zu über­ziehen, obwohl die Flüge zwischen 5:00 und 6:00 Uhr sicher leicht auf freie Slots zu späteren Zeit­punkten zu verschieben wären.

Ohne starken poli­tischen Druck, der in recht­lichen Zwang mündet, wird sie sich auch nicht bewegen. Die Züricher Studie liefert ein weiteres Argument dafür, diesen Druck endlich zu entwickeln.

Quelle: www.bi-fluglaerm-raunheim.de