Fraport und Menschenrechte - das passt nicht zusammen

Dem Vorstand der Fraport wird nur dann die Entlastung nicht erteilt, wenn Hessen und Frankfurt die Entlastung verweigern. Diese Mehrheitseigner unterstützen also das fragwürdige Vorgehen der Fraport. Nicht nur Fraport sollte man angreifen, sondern auch das Land Hessen und die Stadt Frankfurt.

Ich zitiere aus dem bekannten Urtel des Bundesverfassungsgerichts vom 22.2.2011 den 1. Leitsatz "Von der öffentlichen Hand beherrschte gemischtwirtschaftliche Unternehmen in Privatrechtsform unterliegen ebenso wie im Alleineigentum des Staates stehende öffentliche Unternehmen, die in den Formen des Privatrechts organisiert sind, einer unmittelbaren Grundrechtsbindung." - Beklagte war hier übrigens die Fraport, es ging um das Versammlungsrecht in Flughäfen. Das Urteil gilt formal zunächst einmal nur in Deutschland - aber man daraus durchaus eine Verpflichtung zum Schutz der Menschenrechte weltweit herleiten. 
 

Ein paar Informationen zu Fraports Aktivitäten in Brasilien und daraus abgeleitet der Vorschlag, den Aktionstag gegen Freihandel am 12. Oktober zu unterstützen.
 

Fraport und Menschenrechte - das passt nicht zusammen.

Dass die Fraport AG auf die Menschen, die in der Umgebung ihrer Flughäfen wohnen, wenig Rücksicht nimmt, wissen alle Betrof­fenen aus eigener Erfahrung. Dass sie, wenn die Rahmen­bedingungen es zulassen, auch Menschen­rechte mit Füssen tritt, dürfte weniger bekannt sein.
Zwar war schon, als Fraport zu Beginn letzten Jahres den Betrieb zweier brasilia­nischer Flughäfen über­nommen hat, klar, dass die geplanten Erweite­rungen zu Konflikten führen würden, aber es hat eine Weile gedauert, bis sich die Lage zugespitzt hat. Jetzt ist es soweit.

In der Fraport-Haupt­versamm­lung am 28. Mai hat ein Vertreter der "Kriti­schen Aktio­näre", die die Machen­schaften von Fraport schon länger begleiten, die versam­melten Aktionäre aufge­fordert, den Vorstand wegen des Vorgehens der hundertï½prozen­tigen Fraport-Tochter Fraport Brasil in Porto Alegre nicht zu entlasten. Die Vorwürfe, die auch vom BUND erhoben werden, bein­halten die Miss­achtung der Wohn- und Eigentums­rechte der Menschen in den Siedlungen, die der Verläng­erung der Rollbahn im Weg sind, sowie die Organi­sation von Zwangs­räumungen.
Die Behauptung von Fraport-Chef Schulte, man habe mit diesen Beschlüssen nichts zu tun, wird von der brasilia­nischen Schwester­organi­sation des BUND strikt zurück­gewiesen. Auch die brasil­ianische Staats­anwalt­schaft isdieser Meinung. Kurz nach der Haupt­versamm­lung hat sie Fraport Brasil ein Schreiben mit dem Hinweis über­geben, dass Fraport die alleinige, auch finan­zielle, Verant­wortung für die Umsied­lungen trägt und dass die Menschen dort keines­falls gegen ihren Willen zwangs­umge­siedelt werden dürfen. Fraport will gegen diese Verpflich­tung vor Gericht ziehen. Zwar dürfte sie nach einem Rechts­check der 'Koope­ration Brasilien' dafür eigent­lich keine allzu guten Karten haben, aber Recht haben und Recht bekommen sind auch in Brasilien mitunter zwei ganz verschie­dene Dinge.
Wohl auch deshalb hat Fraport vor Ort bereits eine Firma engagiert, die die Umsied­lungen organi­sieren soll und die für ihre ruppigen Methoden bekannt ist. Nach dem derzei­tigen Ausbau­plan muss das Gelände bis Oktober dieses Jahres geräumt sein, wenn es nicht zu Verzöge­rungen kommen soll.

Diese Vorgänge müssen vor dem Hinter­grund der Geschichte und der aktuellen politischen Entwicklung in Brasilien gesehen werden. Nach Jahrhun­derten Kolonial­geschichte, Jahr­zehnten von Militär- und anderen Diktaturen haben heftige soziale Kämpfe und ein kurzes Inter­mezzo einer eher sozial­demokra­tisch orien­tierten Regierung zwar einige Fort­schritte erzielt, dennoch ist Brasilien weit von einem Rechts­staat entfernt, und grosse Teile der Bevölkerung leben in Armut. Insbe­sondere der Landbesitz ist extrem ungleich verteilt, und viele Menschen leben auf Land, für das sie keinen Besitz­titel haben.
Auch die Siedlungen, die für den Flughafen­ausbau geräumt werden sollen, existieren zwar schon seit über 60 Jahren, sind aber im formalen Sinn weit­gehend 'illegal'. Genau darauf setzt Fraport-Chef Schulte wohl, wenn er sagt, dass alles 'nach Recht und Gesetz' abge­wickelt würde.
Faktisch aber bedeutet es, dass Familien aus ihren ange­stammten, wenn auch elenden Wohnungenertrieben und von ihren den Lebens­unter­halt sichernden, wenn auch prekären und ungesunden Arbeits­möglich­keiten getrennt und an die Peri­pherie abgeschoben werden sollen, wo sie im günstigsten Fall eine stabilere Wohnung, aber auch Arbeits­losigkeit und Krimi­nalität erwarten. Die Menschen­rechte auf soziale Sicher­heit und Arbeit werden dabei komplett missachtet.

Staatlichen Widerstand muss Fraport nicht ernsthaft fürchten. Seit Jahres­beginn ist ein rechts­extremer Präsident im Amt, der eine extrem konzern­freund­liche Politik betreibt und alle sozialen Errungen­schaften der letzten Jahre zurück­drehen möchte. Und die EU, die in Sonntags­reden ihren Einsatz für die Menschen­rechte feiert, hat trotz deutlicher Warnungen von Wissen­schaftler­*innen, zivil­gesell­schaft­lichen Organisa­tionen und Politikern ein Frei­handels­abkommen mit den Mercosur-Staaten, zu denen auch Brasilien zählt, ausver­handelt. Die Inhalte sind noch nicht voll­ständig bekannt, aber nach ersten Analysen von Europa­abgeord­neten der Grünen und der Linken waren die Warn­ngen mehr als berechtigt.
Und während der deutsche Entwicklungs­minister sich schon darüber freut, dass die neue brasil­ianische Regierung ihm überhaupt zuhört, bemüht sich Deutschland in der EU, strengere Regeln für Konzern­verant­orung zu verhindern.

Wie schon in Griechenland, kann sich Fraport auch hier auf die Unter­stützung der deutschen und europäischen Politik verlassen. Der Antrag der 'Kritischen Aktionäre' wurde in der Fraport-Haupt­versamm­lung ebenfalls abgelehnt, so dass der Fraport-Vorstand für seinen menschen­rechts-verach­tenden Kurs auch die Rücken­deckung der Mehrheit der Aktionäre hat. Bliebe noch der Aufsichts­rat, in dem Vertreter­*innen von Gewerk­schaften und Parteien, die offiziell eben­falls die Menschen­rechte hoch­halten, eine Mehrheit haben. Bisher herrscht aber auch dort Schweigen.

Bleibt auch hier wieder nur die Aktivität der Zivil­gesellschaft, die Verän­derungen bringen könnte. Die nächste Gelegen­heit dazu besteht mit dem Aktionstag am 12. Oktober, der sich gegen die Sonder­schieds­gerichts­barkeit für Konzerne, die Regula­torische Koope­ration in den Frei­handels­abkommen und gegen die endgültige Verab­schiedung des Frei­handels­abkommens EU-Kanada, CETA, wendet.
Warum diese Frei­handels-Mecha­nismen auch für den Kampf gegen die Belastungen durch den Luftverkehr höchst relevant sind, haben wir in der Vergangen­heit schon aus­führlich begründet, u.a. in Bezug auf die Förderung des Wachstums des Luft­verker oder für die Erhaltung und Ausweitung des Nacht­flug­verbots. Es gibt also viele Gründe für die BIs, diesen Aktions­tag zu unter­stützen.

 

Quelle:  www.bi-fluglaerm-raunheim.de, Aktuelles