Im vorhergehenden Beitrag haben wir versucht, die Hintergründe für die überraschende erweiterte Nutzung des 'Segmented Approach' zu beleuchten. Hier soll es jetzt darum gehen, wie lärmverschiebende Maßnahmen generell zu bewerten sind.
Wenn Lärm aus Schallschutzgründen verschoben wird, dann sollen dadurch weniger Menschen betroffen werden, wenn möglich auch von weniger Lärm. Das in Frankfurt für Lärmschutz-Planung zuständige 'Forum Flughafen und Region' listet die dafür ins Auge gefassten Maßnahmen unter der Überschrift Siedlungszentren umfliegen und gezielte Bahnnutzung auf.
Darin steckt ein wichtiger Hinweis: Lärm wird nicht nur verschoben, wenn neue Flugrouten eingeführt werden, sondern auch, wennn bestehende Routen anders, d.h. mit veränderter Intensität, genutzt werden.
Tatsächlich gehören mit Ausnahme der neuen Route AMTIX kurz alle aktuellen Maßnahmen in die Kategorie 'gezielte Bahnnutzung'. Den 'Segmented Approach' (der übrigens nur aus hier irrelevanten formalen Gründen nicht, wie überall sonst auf der Welt, 'Curved Approach' heisst) gab es schon für verspätete Nachtflüge. Eine weitere Maßnahme ist auf der Grafik angedeutet. Mit Sicherheit keine Schallschutzmaßnahme, aber für die Betroffenen deutlich hörbar, wird die Centerbahn insbesondere in den 'Nachtrandstunden' (die eigentlich Nachtstunden sind) verstärkt genutzt.
Auf der Grafik nur dadurch sichtbar, dass etwas fehlt, ist die grösste Lärmverschiebungsmaßnahme überhaupt: die Schliessung der Nordwest¿½bahn und damit die Verlagerung aller Landungen auf das Parallelbahn-System. Hierzu gab es keinerlei Konsultationen oder Folgeabschätzungen, auch die Fluglärmkommission wurde nicht gefragt. Dennoch soll diese Verschiebe-Maßnahme durch das von Fraport bei wieder steigenden Flugbewegungszahlen geplante System der rollierenden Bahnnutzung verstetigt werden.
Tatsächlich sind bei Änderungen von Bahn- oder Routennutzungen Konsultationen der Betroffenen gar nicht vorgesehen. Auch neue Lärmabschätzungen gibt es in der Regel nicht. Es wird einfach angenommen, dass vor Jahren oder Jahrzehnten durchgeführte Abschätzungen noch gelten, oder es gilt einfach 'Gewohnheitsrecht'.
Die aktuellen Änderungen führten zu ganz unterschiedlichen Reaktionen. Der 'Segmented Approach' hat je nach Betroffenheit stille Befürworter und lautstarke Gegner. Die verstärkte Centerbahn-Nutzung wird dagegen kaum diskutiert, obwohl es dabei um mehr Flugbewegungen zu kritischeren Zeiten geht. Die Schliessung der Nordwestbahn schliesslich wird selbst von denen, die angeblich gegen jede Lärmverschiebung sind, lautstark begrüsst, während die Betroffenen unter dem Parallelbahn-System sich kaum äussern.
Wenn man solche Maßnahmen nicht nur nach der eigenen Betroffenheit bewerten will, muss man überlegen, welche Kriterien dafür angemessen sein könnten. Die Befürworter dieser Art von Schallschutz gehen davon aus, dass ein (lautes) System wie der Flughafen dann optimal eingerichtet ist, wenn die aufsummierte Belästigung im Umfeld den unter den gegebenen Bedingungen kleinstmöglichen Wert erreicht. Das Instrument dafür ist der Frankfurter Fluglärmindex, der genau das tun soll: aus den Schallimmissionen an jedem Ort im engeren Umfeld des Flughafens und der Zahl der dort lebenden Menschen eine Art 'kumulierte Belästigung' zu berechnen. Durch Hin- und Herschieben der Flugbewegungen wird diese Zahl minimiert und damit opmaler Schallschutz erreicht.
Der Ansatz mag zunächst plausibel klingen, hat aber zahlreiche Tücken und Fallstricke. Zum ersten hat der FFI viele handwerkliche Mängel, und es gibt durchaus Zweifel, ob es überhaupt eine sinnvolle Meßgrösse geben kann, die die Belastung durch Fluglärm in einer Zahl zusammenfasst. Zweitens ist die Frage, ob die subjektiv empfundene Belästigung wirklich hinreichend gut durch den 'äquivalenten Dauerschallpegel', gemessen über einen sehr langen Zeitraum, vorhergesagt werden kann und ob sie überhaupt ein geeignetes Maß für die durch Fluglärm hervorgerufenen Belastungen ist. Fluglärm erhöht das Risiko für eine ganze Reihe von Erkrankungen, die durchaus unabhängig von der empfundenen Belästigung entseen können.
Vor allem aber setzt diese Methode des Schallschutz voraus, dass es überhaupt zulässig ist, Menschen zu entlasten, indem andere Menschen dafür neu oder stärker belastet werden. Dafür muss der Fluglärm für die Neubelasteten als "zumutbar" deklariert werden. Realpolitisch-pragmatisch geschieht das durch einen Blick ins Gesetz. Wenn dort ein entsprechender Grenzwert definiert ist, dann ist alles, was drunter liegt, zumutbar und kann theoretisch jedem und jeder auferlegt werden. Das geschieht, wenn Menschen ein Industrieschlot vor die Nase gesetzt, eine Umgehungsstrasse vors Fenster gebaut oder eben auch eine Flugroute über den Kopf gelegt wird.
Das Problem dabei ist allerdings, dass sich bis auf die Luftverkehrswirtschaft und ihre Lobbyisten alle einig sind, dass die Grenzwerte des sog. 'Fluglärmschutzgesetzes' völlig unzureichend sind und auch die Protagonisten dieser Schallschutz-Methode dagegen protestiert haben, sie aber trotzdem anwenden. Für andere Lärm- oder Schadstoff-Grenzwerte gilt das in ähnlicher Weise.
Wenn man aber davon ausgehen muss, dass die gesetzlich festgelegten Belastungsgrenzwerte (für Lärm, für Schadstoffe und für manches andere) nicht wirklich die Gesundheit und die Umwelt schützen, sondern nur Kompromisse sind, "Ergebnis eines politischen Abwägungsprozesses: gesundheitliche Verbesserungen versus Machbarkeit und Kosten der zu ergreifenden Maßnahmen", wie sollte man politisch damit umgehen?
Auf diese Frage gibt es naturgemäß unterschiedliche Antworten. Wir bevorzugen folgende: "die Gesundheit der Menschen und der Schutz der Umwelt müssen oberste Priorität habenwirtschaftliche Interessen sind dem unterzuordnen. Unvermeidbare Belastungen sind so zu verteilen, dass die Risiken für Gesundheit und Umwelt minimiert werden". Konkret angewendet auf den Fluglärm und die damit verbundene Schadstoff-Belastung heisst das, dass die Zahl der Flugbewegungen auf das absolut notwendige Maß reduziert werden muss. Dann noch notwendige Flüge müssen so organisiert werden, dass die Belastungen minimiert werden. Das heisst, dass die besonders kritischen Zeiten absolut geschützt werden (Nachtflugverbot von 22 - 6 Uhr) und die Flüge in der übrigen Zeit so durchgeführt werden, dass sie möglichst wenig Lärm und Abgase erzeugen. Dass wiederum heisst, es wird dort geflogen, wo möglichst wenig Schall bei den Menschen ankommt.
In der aktuellen Auseinandersetzung folgt daraus, dass die dogmatische Position "keine Lärmverschiebung" (die ohnehin niemand wirklich ernsthaft und konsequent vertritt) nicht zielführend ist. Natürlich sind Maßnahmen wie der 'Segmented Approach' zwiespältig und doppeldeutig, wie die meisten Reformen: sie bringen nur begrenzte Fortschritte, haben häufig negative Nebenwirkungen und stabilisieren ein System, das eigentlich abgeschafft gehört. Manchmal sind aber auch die kleinen Fortschritte dringend nötig, zeigen, dass Dinge veränderbar sind und ermutigen dazu, weiter und konsequenter für die eigenen Interessen einzutreten. Man darf allerdings nicht den Fehler machen, die erreichten Zwischenergebnisse für die eigentlichen Ziele zu halten oder sie sich dafür verkaufen zu lassen.
Das ist übrigens beim Passiven Schallschutz ganz ähnlich. Wirksame Schalldämmung an Fenstern und Dächern und effizien Lüftung (nichts davon gibt es bisher von Fraport) sind für diejenigen, über deren Köpfen der Lärm so schnell nicht verschwinden wird, eine deutliche Erleichterung, aber nur Schulte, Spohr & Co. können wohl behaupten, dass damit alle Probleme gelöst wären.
Aber natürlich bringt nicht jede Veränderung auch einen Fortschritt. Es gibt eine Reihe von Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit z.B. ein Probebetrieb für ein verändertes Flugverfahren überhaupt in Betracht kommen kann. Einige davon sind bisher nur auf dem Papier erfüllt, aber unzureichend umgesetzt, wie eine fundierte und transparente Vorabschätzung, welche Verbesserungen und Verschlechterungen zu erwarten sind und wie sie bewertet werden. Dazu gehört z.B. auch, dass nicht einige wenige Menschen extrem hoch belastet werden, auch wenn in der Gegenrechnung viele entlastet werden könnten. Bisher heisst es nur, dass die Zahl der Höchstbelästigten nicht zunehmen soll. In diesem Lärmbereich sind die Gesundheitsrisiken aber bereits so groß, dass das keine Frage für die Statistik sein darf. Kein Individuum darf einer derartigen Belastung ausgesetzt werden, auch wenn dafür mehrere andere aus dieser Gruppe herausfallen. Belatungen dieser Größenordnung müssen so schnell wie möglich beseitigt werden.
Das Lärmmonitoring darf sich nicht nur auf überwiegend unzureichende Berechnungen stützen, sondern muss unbedingt umfangreiche Messungen an alle relevanten Stellen und darauf gestützte Modellierungen enthalten.
Unverzichtbar ist auch, dass allen, die Verschlechterungen hinnehmen müssen, noch vor der endgültigen Umsetzung einer Maßnahme alle notwendigen Kompesationsmaßnahmen, insbesondere auch ausreichender passiver Schallschutz, auf Kosten der Betreiber angeboten werden. Das gegenwärtige System der völlig unzureichend dimensionierten 'Lärmschutzzonen', die nur alle paar Jahre mal ebenso unzureichend überprüft werden, taugt dazu absolut nicht. Und natürlich muss bei der endgültigen Varianten-Auswahl neben der unverzichtbaren Sicherheit des Verfahrens die Minimierung der Lärmbelastung ganz oben stehen, nicht wie bihr die Kapazität.
Keine einzige der aktuell umgesetzten, geplanten oder diskutierten Maßnahmen hält diesen Kriterien stand. Solange hier nicht von Fraport, Lufthansa und Verkehrsministerium deutlich nachgebessert wird, sind sie alle abzulehnen. Sie grundsätzlich ganz auszuschliessen, ist allerdings auch nicht der richtige Weg.
