Nach Brief der Mainzer Fluglärmgegner an Künstler

Heute Vormittag hat der Gerichtstermin wegen der Unterlassungsklage gegen die BI Fluglärm Mainz, anlässlich des Rheingau-Musikfestivals, im Mainzer Amtsgericht stattgefunden. 

Im Artikel sind die Details der heutigen Güteverhandlung zwischen dem Rheingau-Musik-Festival und der Initiative Fluglärm Mainz.

Unserer Meinung nach hat der Richter unsere Absicht mit den Briefen „richtig“ erkannt und sieht keine Geschäftsschädigung darin. Das ist gut.

Das Urteil wird am Donnerstag, 13. April 2017, 11:00 Uhr verkündet.