Pet 1-19-12-962-008102, Respekt vor aktiven Schallschutz respektive vermeidbarem Fluglärm

Hessischer Ministerpräsident
Herr Volker Bouffier
Wiesbaden

Kritik an Greta Thunberg - Lob für deutsche Politik?

Umdenken der Politik beim Fluglärmschutz?

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

die Zeitschrift Der Spiegel berichtet in der Ausgabe vom 13. Dezember

2019 über Ihre Kritik an Greta Thunberg mit Worten, demzufolge Sie von ihr einen "respektvollen Umgang mit gewählten Politikern, die sich auf allen Ebenen sehr viel Mühe geben" erwarten. Ferner beurteilten Sie mit „grob falsch“ die Aussage… ihre Generation habe eine vernichtende Zukunftsperspektive, und nichts sei für sie getan worden.

Sei’s drum Herr Ministerpräsident, nur wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen: Wie respektvoll geht denn deutsche Politik in Sachen Immissionsschutz mit ihrer Klientel, den Wählern um?

1. Landes-Lärmschutzbereichsverordnung für die geplante Frankfurter Flughafen-Erweiterung:

Einen logistischen Engpass für die Betriebsrichtung West löste die Hessische Landesregierung unter respektlosem Missachten von Lärmschutzbelangen hochbetroffener Minderheiten am Flughafen: Der für die Schutzzonen-Berechnungen obligatorische Minimum-Noise-Departure-Routes-Kartenanhang erweist sich nach 40 Jahren aktiver Schallschutz als grob falsch: Die über Flughafen-Anrainer verordneten „leisen“ Abflugverfahren entpuppten sich als Fake… Hochbetroffene Bürger werden seitdem von unterzeichnenden Repräsentanten der Legislative – unter anderen vom Hessischen Ministerpräsidenten – um den bis dato bindenden Schutz gegen unzumutbaren Fluglärm frenetisch laut startender Flieger gebracht!

Nun zeigt es sich, dass diese hessische Gesetzgebung für den Frankfurter Flughafen offensichtlich als ‚Lex Fraport‘ bereits Einfluss auf die Bundesgesetzgebung aufgenommen hat:

2. Bundes-Fluglärmschutzgesetz-Novellierung der Deutschen Bundesregierung:

Der aktive Schallschutz soll an deutschen Flughäfen per Novellierungs-Empfehlung durch eigenmächtige Lärmkontingente ersetzt werden (Google hierzu: "Lärmobergrenze" und „Frankfurter Fluglärmindex“).

Im Rahmen dieser Empfehlung wurden grottenschlechte Informationen im Bundestag bekannt, beispielsweise vor dem parlamentarischen Arbeitskreis

Fluglärm: Respektloses Leugnen des aktiven Schallschutzes, obwohl dieser in den alten Bundesländern bereits vom 6. Deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates in Lärmschutzbereichen an Flughäfen *definitiv eingeführt worden ist: /Ein plötzliches Leugnen dieses Rechtsanspruches würde das Fluglärmschutzgesetz zu einem Fluglärmgesetz verkommen lassen mit signifikant-negativen Auswirkungen auf Gesundheit, Umwelt, Klima…

Nun wurden – unter anderem auch im Zuständigkeitsbereich des Hessischen Wirtschaftsministeriums HMWVEL, den Lärmschutzbereichen – Tests zur Erprobung von logistischen Maßnahmen zur Kapazitätserhöhung am Frankfurter Flughafen für Anfang nächsten Jahres angekündigt:

3. Respektloses Unterlaufen der CO2-Reduktions-Ziele der Deutschen Bundesregierung:

Über 10 Jahre stagnierende Flugbewegungen am Frankfurter Flughafen

(2005 = 490.147 bis 2017 = 475.537) sollen durch das 2017 neu eingeführte Geschäftsmodell von (zynischen!) Mehrfachumläufen mit Kurzstrecken-Billigfliegern auf 701.000 Flugbewegungen pro Jahr gesteigert werden mit einem nennenswerten Zwischenergebnis: Das Jahr 2018 bestätigt bereits mit 512.115 Flugbewegungen den Trend in Richtung des anvisierten Zieles!

Geplante Tests von Eignern und Betreibern zur Erprobung der Logistik zugunsten von stetig steigenden Flugbewegungen – des bei Westlage an seiner Kapazitätsgrenze operierenden Frankfurter Flughafens - dürfen als respektloses Unterlaufen von aktuell beschlossenen Klimaschutzgesetz-Zielen der Deutschen Bundesregierung angeprangert werden.

**)Eine seit 2000 umstrittene Planung und als Fehler(!) beanstandete maßlose Flughafenerweiterung, könnte sich im Hinblick auf CO2-Einsparungsziele bereits zeitnah endgültig als grob falsch bestätigen (siehe hierzu auch den nächsten Punkt).

Das Beispiel eines dreisten Coups respektloser Gesetzgebung findet sich aber auf der Steuerrecht-Ebene:

4. Respektloses Subventionieren von „CO2-Dreckschleudern(!)“:

Bei allen Verkehrsmitteln gibt es CO2-Bepreisungen, nicht aber beim umweltschädlichsten Verkehrsmittel, dem Flugzeug… hierzu fehlen schlicht die Worte zur unbeschreiblichen Macht entsprechender Lobby-Arbeit für /unanständige Subventionen auf verzichtbaren Luxus (Billigurlaub, Billig-Sightseeing, Billig-Tagesshopping usw.).

Diese kurze Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, macht aber den Zorn der Jugend im Hinblick auf viele Baustellen der Legislativen in beängstigender Weise sichtbar.

Umdenken der Politik beim Fluglärmschutz?

Vorab das exemplarische Beispiel einer (bitteren Lex-Fraport-)Lärmschutzbereichsverordnung:

https://wirtschaft.hessen.de/verkehr/luftverkehr/fluglaermschutz/laermschutzbereich-flughafen-frankfurt

… Seit dieser Rechtsverordnung wird in Hessen gerne vergessen, dass dem Regelwerk des passiven Schallschutzes (Schutzzonen, Baubeschränkungen, Lärmentgelte usw.) der aktive Schallschutz vorgeschaltet ist, übrigens von seiner Funktion her auch als „Primärschutz“ bekannt: Leise Abflugverfahren wurden 1971 zum Schutz gegen Fluglärm an deutschen Flughäfen zum Quantensprung, dieses aber erst nach Einsatz der Radar-Technik.

In vorstehender Lärmschutzbereichsverordnung als hochrangiger Vertreter der Legislative in Verantwortung stehender  Gegenzeichner, nehmen Wähler nun Ihre jüngsten Worte in die Pflicht:

„Mit Verlaub Herr Ministerpräsident, wenn es wirklich die ehrliche Absicht der Politik ist‚ …sich auf allen Ebenen sehr viel Mühe zu geben‘, dann wird es für den Hessischen Ministerpräsidenten und seinen Kollegen im Bundesrat die geringste Mühe sein, den Bestand des aktiven Schallschutzes in Lärmschutzbereichen als carry-over-Schutzmaßnahme den Bundesrat passieren zu lassen). Das Ziel: ‚Fortleben des aktiven Schallschutzes leiser Abflugverfahren in Lärmschutzbereichen‘.

Damit würde die vom Bund wahrgenommene Schutzbefohlenheit weiterhin befolgt, wie es unter dreizehn Vorgänger-Bundeslegislativen Usus war, um Schaden vom Deutschen Volk abzuwenden für Gesundheit, Umwelt, Klima…“

Mit freundlichen Grüßen

Horst. H. Walter

 

BCC: Bundestagsabgeordnete*innen, Bundesrat, Immissionsbetroffene deutsche Wähler

… kongruent zur Festlegung des 6. Deutschen Bundestages mit Zustimmung des Bundesrates: Ein zwischenzeitlich bekannt gewordener Makel wäre noch auszumerzen, demzufolge das „in Karten und Plänen“ nicht definierte Schutzziel von der Bundesregierung als ergänzende Klarstellung im Gesetzestext zu Lärmschutzbereichen begehrt wird, eben den gelebten aktiven Schallschutz (siehe Pet 1-19-12-962-008102).