Resonanz auf die Fluglärmaktion vor dem Bundestag und die Anhörung im Parlamentskreis Fluglärm am 12.9.

Berlin, 12. September 2018

Gemeinsame Pressemitteilung der Abgeordneten Ursula Groden-Kranich (CDU), Ulli Nissen (SPD) und Tabea Rößner (Grüne)

Nach dem Besuch von zahlreichen Vertretern von Bürgerinitiativen und Kommunalpolitikern aus Deutschland in Berlin ist eins klar: Deutschland braucht dringend eine Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes. Diese Meinung vertreten auch die Bundestagsabgeordneten Ursula Groden-Kranich, Ulli Nissen und Tabea Rößner, die dem Parlamentskreis Fluglärm im Deutschen Bundestag vorstehen. Gemeinsam nahmen sie gestern vor den Türen des Reichstagsgebäudes ein dickes Paket mit 250 gelben Ortschildern entgegen. "Sie alle unterstützen die Forderungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommission zum Fluglärmschutzgesetz", erklärt Thomas Jühe, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft.

In der anschließenden Anhörung, zu der der interfraktionellen Parlamentskreises Fluglärm eingeladen hatte, wurde deutlich, dass dem aktiven Schallschutz insgesamt mehr Bedeutung beigemessen werden muss. "Uns geht es nicht darum, das Flugzeug als Fortbewegungsmittel zu beschneiden, sondern vielmehr, die Interessen der Menschen mit den Interessen der Wirtschaft zusammen zu bringen. Hier gilt es für alle Beteiligten nach umsetzbaren Lösungen zu suchen", heben die Abgeordneten hervor.

Groden-Kranich, Nissen und Rößner sind überzeugt, dass gerade der technische Fortschritt neue Möglichkeiten mit sich bringt. "Wir benötigen aber nicht nur leisere Antriebstechniken und eine Reduzierung von Grenzwerten in den Schutzzonen, sondern auch ein strikteres Vorgehen bei Verstößen gegen das Nachtflugverbot", so die Abgeordneten weiter. Ein erster Ansatz könnte eine deutliche Reduzierung von Nachtflügen sein, bis hin zum generellen Nachtflugverbot. Auch die Themen An- und Abflugverfahren wurden diskutiert, so sind insbesondere Flachstartverfahren durch die hohe Lärmbelastung kritisch zu sehen.

Dass die Novellierung des Flugverkehrsgesetzes auch weiterhin vorangetrieben werden muss, ist das verstärkte Ziel der Mitglieder des Parlamentskreises. Darüber hinaus müssen auch die 2. Fluglärmschutzverordnung überarbeitet und Messwerte veröffentlicht werden sowie die Expertengruppe Aktiver Lärmschutz eine gesetzliche Grundlage erhalten.

Darstellung auf der Homepage von Tabea Rößner (MdB, Grüne) - Bürgerinitiativen demonstrieren mit Fluglärm vor dem Bundestag

Veröffentlicht am 13. September 2018 um 11:43 Uhr

 

Anhörung des Parlamentskreises Fluglärm mit Vertreter*innen aus Fluglärmkommissionen und Kommunen

Bevor der Parlamentskreis Fluglärm am Mittwoch zum dritten Mal tagte, dröhnte aus Lautsprechern das Geräusch eines startenden Flugzeugs vor dem Reichstagsgebäude. Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerinitiativen und Kommunen zeigten mit Ortsschildern, wie viele Kommunen in Deutschland von Fluglärm betroffen sind. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF), Thomas Jühe, übergab den Initiatorinnen des Parlamentskreises, Ursula Groden-Kranich (CDU), Uli Nissen (SPD) und Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ein dickes Paket mit 250 gelben Ortsschildern. Diese repräsentieren 250 Kommunen, die die von der ADF erstellten Forderungen für einen besseren gesetzlichen Fluglärmschutz unterstützen. Die Forderungen reichen von einem Lärmminderungsgebot, einen besseren passiven Schallschutz, über Lärmobergrenzen bis hin zur gesetzlichen Verankerung des aktiven Lärmschutzes.

Im Anschluss fand im Bundestag eine Anhörung des interfraktionellen Parlamentskreises Fluglärm mit Bürgermeister*innen, Landrät*innen, Dezernent*innen, kommunalen Vertreter*innen, Vertreter*innen der Bundesvereinigung gegen Fluglärm sowie von Lärmschutzinitiativen und Mitgliedern der Fluglärmkommissionen  statt. Dabei ging es nicht nur um die Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes, zu der das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit einen Berichtsentwurf vorgelegt hat, sondern auch um Maßnahmen für den aktiven Schallschutz.

„Es gibt viele Hebel, den Schallschutz zu erhöhen. Es fehlen aber gesetzliche Grundlagen“, machte Jühe deutlich. Der Bericht zum Fluglärmschutzgesetz sei lobenswert, da er die Interessen der Menschen mit den Interessen der Wirtschaft zusammenbringe. Es sei auch im Interesse der Luftverkehrswirtschaft, ordentliche Regelungen zu schaffen.

Auch Helmar Pless, Vizepräsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, forderte mehr aktiven Schallschutz: „Wir brauchen eine gesetzliche Definition, wie viel Fluglärm einer Region zugemutet werden kann und einen gesetzlichen Vorrang von aktivem vor passivem Schallschutz beim Fluglärm“ Er lobte den aktuellen Fluglärmbericht des Umweltbundesamtes , in dem ein übergeordnetes Konzept zum Schutz vor Fluglärm gefordert wird. Am Bericht des Umweltministeriums bemängelte er insbesondere, dass die vorgeschlagene Absenkung der Lärmgrenzwerte um 2 dBA zu gering sei. Vielmehr müsse es zu  einer Gleichbehandlung von Alt- und Neuflughäfen kommen.

Bei der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass dem aktiven Schallschutz insgesamt mehr Bedeutung zukommen müsse. Viele Vertreter*innen beklagten deutliche Zunahmen an Nachtflügen an verschiedenen Flughäfen und forderten ein generelles Nachtflugverbot. Zudem wurde ein härteres Vorgehen gegen Verstöße insbesondere am Frankfurter Flughafen eingefordert.

Dass die Novellierung des Flugverkehrsgesetzes auch weiterhin vorangetrieben werden muss, ist das verstärkte Ziel der Mitglieder des Parlamentskreises. Zudem müssten auch die 2. Fluglärmschutzverordnung überarbeitet und Messwerte veröffentlicht werden sowie die „Expertengruppe Aktiver Lärmschutz“ eine gesetzliche Grundlage erhalten.

Darstellung auf der Homepage von Ulli Nissen (MdB, SPD):

Ulli Nissen begrüßt kommunale Fluglärm-Vertreter in Berlin: „Fluglärmschutzgesetz muss im Bundestag beraten werden“

 

12.09.2018 Presseerklärung

 „Nachtruhe ist ein Grundrecht“ steht auf dem Schild, dass die Frankfurter SPD-Bundestagsabgeordnete gemeinsam mit ihren Kolleginnen aus Mainz, Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen) und Ursula Groden-Kranich (CDU) in die Höhe hält, um ihre Solidarität mit den angereisten Fluglärmgeplagten zum Ausdruck zu bringen. Sie sind an diesem Mittag aus dem ganzen Land nach Berlin gekommen sind, um lautstark ihren Standpunkt vor dem Deutschen Bundestag deutlich zu machen.

Der Zeitpunkt ist gut gewählt. An diesem Mittag trifft sich die Parlamentsgruppe aller Fraktionen des Deutschen Bundestages zum Thema Fluglärm. Es geht um das Fluglärmschutzgesetz und um die Frage, ob dieses überarbeitet werden soll. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erarbeitet gerade den Bericht zur Evaluation des Fluglärmgesetzes. An diesem Mittwoch sind die Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen eingeladen, ihre Stellungnahmen dazu abzugeben. Eingeladen sind Bürgermeister, Dezernenten, die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. und die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF).

Thomas Jühe, Vorsitzender der ADF übergibt dem Parlamentskreis 250 gelbe Schilder. Diese repräsentieren 250 Kommunen, die die von der ADF erstellten Forderungen zum Fluglärmschutzgesetz unterstützen. Die Forderungen reichen von einem Lärmminderungsgebot, über Lärmobergrenzen bis hin zur gesetzlichen Verankerung des aktiven Lärmschutzes. Auch sei es nicht hinzunehmen, dass Flughäfen bezüglich des passiven Schallschutzes schlechter gestellt seien. Der Bericht befindet sich momentan in der Ressortabstimmung und soll im Oktober im Kabinett vorgelegt werden.

Im Koalitionsvertrag haben SPD und CDU/CSU gemeinsam festgehalten: „Die Lärmgrenzwerte für den Schutz der Menschen rund um die Flughäfen werden wir nach den gesetzlichen Vorgaben des Fluglärmschutzgesetzes unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik überprüfen und weiterentwickeln.“ Es stünde einer Überarbeitung des Fluglärmschutzgesetzes also nichts im Wege.

 

Im Anhang Internet-Links mit einer Berichterstattung über die Aktion sowie die gemeinsame Pressemeldung.