Die Presse spricht von einem spektaÂkulären SchallÂschutz-Urteil, die Anwältin der KlägerÂ*innen ist damit sehr zufrieden - so etwas kommt leider nicht allzu häufig vor. Un es assiert natürÂlich nicht in Hessen, sondern - wieder einmal - in Berlin. Dort konnten (und mussten) in der Umsetzung des passiven SchallÂschutzes, der vom Betreiber des neuen FlugÂhafens Berlin-BrandenÂburg InterÂnational (BBI, auch bekannt als Airport Willy Brandt, StehÂhafen, oder nach dem schon vergebenen IATA-Code Problem-BER) zu zahlen ist,vor Gricht schon einige wesentÂliche VerbesÂserungen durchÂgesetzt werden.
Leider sind diese Erfolge nur sehr begrenzt auf andere Flughäfen überÂtragbar. Konnte man Anfang letzten Jahres beim Urteil über die RaumÂlüftung noch die HoffÂnung haben, dass die dort formuÂlierten GrundÂsätze, die sich auf allgeÂmeine technische Normen stützten, auch anderswo durchÂsetzbar sein müssten, ging es diesmal bei der Frage, für welche Räume Anspruch auf SchallÂschutz besteht, rechtÂlich betrachtet um eine InterÂpretation der Auflagen aus dem dortigen PlanÂfestÂstellungsÂbeschluss, so dass die EntscheiÂdungen eben auch nur für Berlin und BrandenÂburg direkte Wirkung haben.
Trotzdem darf man natürlich die Frage stellen, wie es sein kann, dass ein FlughafenÂbetreiber für einen Berliner FlugÂhafen, der, falls er überÂhaupt jemals in Betrieb geht, lange nicht die DimenÂsionen erreichen wird, die der FrankÂfurter FlugÂhafen heute schon hat, letztÂlich wahrÂscheinÂlich rund zwanzigÂmal mehr Geld für passiven SchallÂschutz ausgeben muss? In Zahlen: nach einem im letzten Jahr in der hiesigen FlugÂlärmÂkommisÂsion vorgeÂlegten SachÂstandsÂbericht hat Fraport für den passiven SchallÂschutz nach dem Ausbau 37,4 Millionen Euro ausge¿½geben - die Summe dürfte bis heute nur geringÂfügig gestiegen sein. Der SchallÂschutz-Etat des Berliner Betreibers FBB wird nach dem letzten Urteil auf rund 780 Millionen Euro geschätzt - und auch dort handelt es sich im Prinzip um einen Ausbau, denn der neue FlugÂhafen liegt direkt neben dem alten (SchöneÂfeld). Und auch wenn es in der DDR mit SchallÂschutz nicht weit her war, können die UnterÂschiede so gross nicht sein. Auch Fraport hat erst sehr spät und sehr wenig darin investiert.
Die DiffeÂrenzen dürften im WesentÂlichen durch zwei Punkte zu erklären sein. Da die Ansprüche auf SchallÂschutz nach den gesetzÂlichen RegeÂlungen, also nach dem FluglärmÂgesetz und den zugeÂhörigen VerordÂnungen, minimal und völlig unzuÂreichend sind, hängt es von den BedingÂungen ab, die als Auflagen bei der PlanfestÂstellung formuÂliert wurden, sowie davon, wie diese BedingÂungen von den jeweils zustänÂdigen GerichÂten interÂpretiert werden. Hier ist es Fraport gelungen, mit Hilfe willÂfähriger LandesÂregieÂrungen und entspreÂchender Gerichte die Ansprüche der Anwohner zu minimieren. Zum Zweiten ist es aber den InitiaÂtiven in Berlin gelungen, bei den Fragen, in denen techÂnische MöglichÂkeiten und AnfordeÂrungen im MittelÂpunkt stehen, wie etwa bei der notwenÂdigen RaumÂbelüfÂtung, eine geschickÂtere und fundierÂtere Strategie zu finden, um hier Erfolge zu erzielen. Eine ÃœberÂtragung der dortigen ErfahÂrungen auf das Rhein-Main-Gebiet steht noch aus.
<>Aktuell sollte es aber zunächst darum gehen, die gesetzÂlichen RahmenÂbedingungen für den LärmÂschutz zu verbessern. Im derzeit laufenden Prozess der ÃœberÂprüfung des FluglärmÂgesetzes liegen Vorschläge vor, die von der BundesÂregierung ignoriert werden, in ÃœbereinÂstimmung mit der AbsichtsÂerklärung im KoalitionsÂvertrag, das Wachstum des LuftÂverkehrs zu fördern, koste es, was es wolle.Da ist es zwar nötig, genügt aber nicht, nur Kritik an der Absicht der BundesÂregierung zu äussern. Vielmehr wird es notÂwendig sein, AktiviÂtäten zu entÂwickeln, um BundesÂregierung und BundesÂtag deutÂlich zu machen, dass sich die vom Fluglärm BetrofÂfenen nicht mehr mit SchönÂheitsÂkorrekÂturen abspeisen lassen wollen. Derzet st der 12. September für eine Aktion vor dem Reichstag im Gespräch - wer an mehr SchallÂschutz interesÂsiert ist, sollte sich diesen Termin schon mal freiÂhalten.
Quelle: www.bi-fluglaerm-raunheim.de, Aktuelles