Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte nimmt Beschwerde lärmbetroffener Bürger am BER an

Neues Planfeststellungsverfahren zum Flughafen BER? Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte nimmt Beschwerde lärmbetroffener Bürger an

Rechtsanwaltskanzlei von Raumer, Berlin, 22. Dezember 2020

Am 11. Dezember 2020 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Beschwerde in der Sache Irene Schüttke u.a. Nr. 8422/19 zu den Nachtflugregelungen am neuen Berliner Hauptstadtflughafen BER angenommen und entschieden sie der Bundesregierung mit einer Aufforderung zur Stellungnahme zuzustellen. Das geschieht nur in den Fällen, in denen der Straßburger Gerichtshof nach sorgfältiger Prüfung eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für möglich erachtet. Erfahrungsgemäß haben daher die wenigen Beschwerden gegen die Bundesrepublik Deutschland, die der EGMR annimmt erhebliche Erfolgsaussichten. Die Zustellungsentscheidung des EGMR ist dieser Pressemitteilung beigefügt und wird am 11. Januar 2021 auf der Website des EGMR unter Hudoc veröffentlicht werden.

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