Wirbelschleppenvorfall in Flörsheim

Das Dach war geklammert - Dachflächenfenster zerstört - Fraport vermutet unsachgemäße Klammerung

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Weitere Infos zu dem Wirbelschleppenvorfall

Leider kann man den Verursacher nur benennen, wenn die genaue Uhrzeit bekannt ist. Kurz vor dem A320neo flog auch eine B777-300ER über Flörsheim. 

Bei dem A320neo fällt allerdings ein scharfes Bremsen bis auf 120 kn auf; es ist bekannt, dass bei niedriger Geschwindigkeit stärkere Wirbelschleppen entstehen.

Pressemitteilung dazu:

Zum Wirbelschleppenschaden in Flörsheim am 24.05.2018 erklärt der Sprecher der 'Bürgerinitiative gegen Fluglärm Raunheim', Dr. Horst Bröhl-Kerner:

Dieser Vorfall ist der GAU für das Dachsicherungsprogramm der Fraport und die Behauptung von Fraport, DFS und Landesregierung, die Anflüge über Flörsheim und Raunheim könnten ohne Gefahr für die Bevölkerung dieser Städte durchgeführt werden.

Auch wenn es durch grosses Glück bzw. die Geistesgegenwart der Betroffenen nicht zu einem Personenschaden gekommen ist, widerlegt dieser Vorfall nahezu alle Behauptungen über die Gefährdung durch Wirbelschleppen, die bisher vorgebracht wurden.

  • Alle Maschinen, die zum fraglichen Zeitpunkt Flörsheim überflogen, gehörten in die Wirbelschleppen-Kategorie 'Medium', nicht 'Heavy' oder gar 'Super-Heavy'. Von solchen Maschinen wurde immer wieder behauptet, ihre Wirbelschleppen könnten am Boden gar keine Schäden auslösen.
  • Soweit erkennbar, hat keine dieser Maschinen die zulässige Flughöhe unterschritten. Der wahrscheinlichste Verursacher, ein A320neo, ist offenbar sogar mit einem Anflugwinkel von 3,2°, d.h. in der maximal möglichen Höhe, eingeflogen.
  • Es wurden nicht nur Ziegel aus dem (gesicherten!) Dach gerissen, auch Dachfenster wurden beschädigt. Diese Möglichkeit wurde bisher komplett geleugnet.

Insbesondere der letzte Punkt zeigt, dass die Kräfte, die voWirbelschleppen auf Dächer, Dacheinbauten und alle anderen Gegenstände in ihrem Wirkungsbereich ausgeübt werden können, nach wie vor drastisch unterschätzt werden. Bis heute weigert sich Fraport, in nachvollziehbarer Weise darzulegen, wie die Belastungswerte, die ihrem Sicherungsprogramm zugrunde liegen, hergeleitet wurden. Nachdem noch im Planfeststellungsverfahren für den laufenden Ausbau 'wissenschaftlich begründet' wurde, dass Wirbelschleppen überhaupt keine Schäden am Boden auslösen können, obwohl das Gegenteil längst bekannt war, wird nun mit ebenso aus der Luft gegriffenen 'Sicherungswerten' vorgegaukelt, das Problem in den Griff bekommen zu können. Der Vorfall vom vergangenen Donnerstag widerlegt auch das.

Die Genehmigungsbehörden, die dieses Spiel mitspielen, tragen eine Mitverantwortung für alle daraus resultierenden Schäden.

Auch die Behauptung der Fraport, dass die Sicherungsarbeiten an dem betroffenen Haus bereits als mangelhaft identifiziert worden seien, ist wenig glaubwürdig. Weder ist klar, welche 'Kontrollen' Fraport angeblich durchgeführt haben will, noch welche Mängel vorliegen sollen und inwieweit dadurch die Sicherung geschwächt wird. Mit der Firma, der offenbar schon Pfusch nachgewiesen werden konnte, hat man aber einen geeigneten Sündenbock gefunden.

Diese Diskussion darf aber keinesfalls von den eigentlichen Mängeln des Dachsicherungsprogramms ablenken. Alles deutet darauf hin, dass

  • die Anforderungen an die Sicherung der Dachziegel weder der möglichen Stärke der Wirbelschleppen noch ihrer spezifischen Form der Einwirkung gerecht werden,
  • auch Dacheinbauten und -aufbauten sowie Fassadenelemente beschädigt werden können und wurden und dafür keinerlei Sicherung vorgesehen ist,
  • Wirbelschleppen alles beschädigen können, was in ihren Einwirkungsbereich gerät, und dagegen keine Sicherung möglich ist.

Die Konsequenz aus dieser Erkenntnis kann nur sein, dass über bewohntem Gebiet keine Anflüge geplant und erlaubt werden dürfen, deren Wirbelschleppen am Boden Schaden anrichten können.

Solange über die Ausbreitung von Wirbelschleppen im Landeanflug keine vollständige Klarheit besteht, sind solche Anflüge soweit wie möglich zu minimieren und insbesondere bei Wetterbedingungen zu vermeiden, die das Absinken der Wirbelschleppen zum Boden befördern.

Eine weitere Erhöhung der Zahl der Flugbewegungen, wie von Fraport und der Landesregierung angestrebt und nach wie vor erlaubt, ist unter diesen Bedingungen unvertretbar.